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IHR 1. TERMIN BEI UNS
Ärztliche Verordnung
Den ersten Termin und Ihre Folgetermine können Sie persönlich oder telefonisch mit uns vereinbaren. Bitte beachten sie, dass wir für die Terminvereinbarung etwas Vorlauf benötigen. Wir versuchen stets, die Behandlungsserie in einer Therapeutenhand zu lassen. Sofern eine Operation ansteht, melden Sie sich bereits im Vorfeld, um Ihre therapeutische Nachbehandlung zu sichern. Bitte erscheinen Sie zu Ihrem ersten Termin 15 Minuten eher, um in Ruhe die Formalitäten zu erledigen.
Je nach Therapieart können Sie in normaler Kleidung kommen oder sollten sich sportlich und bequem kleiden. Gerne haben Sie hierfür die Gelegenheit sich im Behandlungsraum umzuziehen. Wir weisen Sie freundlich darauf hin, dass wir bei Erkältungen, Virusinfekten, Fieber, Durchfall und anderen ähnlichen Erkrankungen nicht behandeln dürfen. Bitte sagen Sie hierzu Ihren Termin 24 Stunden vorher ab.
Bitte bringen Sie Folgendes zu Ihrem Termin mit:
» Befreiungsausweis - falls Sie von der Zuzahlung befreit sind
» Ärztliche Verordnung - ggf. Vorder- und Rückseite
» Relevante Dokumente wie Befunde, Röntgenaufnahmen
oder OP-Berichte
» Großes Handtuch
» EC-Karte zur Begleichung des Eigenanteils
» Sportliche oder bequeme Bekleidung
Bitte beachten Sie, dass ein Kassenrezept innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden muss. Falls Sie sich parallel auf Rezept in anderen physiotherapeutischen Behandlungen befinden, informieren Sie uns bitte darüber. Vielen Dank!
Terminabsagen
Unsere Praxis ist eine reine Terminpraxis, das heißt wir vereinbaren mit Ihnen feste individuelle Behandlungstermine.Diese Termine sind exklusiv für Sie reserviert. Durch versäumte oder zu kurzfristig abgesagte Termine haben wir meist keine Gelegenheit, die bereits reservierte Zeit erneut an andere Patienten zu vergeben. Dadurch entstehen uns Kosten in erheblichem Ausmaß. Die Terminabsage muss daher mindestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin stattfinden. Bei versäumten oder nicht fristgerechten abgesagten Terminen (aus welchem Grund auch immer), die nicht wieder belegt werden können, wird Ihnen die für diesen Termin vorgesehene Verordnungsleistung aufgrund der gesetzlichen Regelung (§ 252 BGB, § 611, Satz 3, SGB) privat in Rechnung gestellt.Ein nicht wahrgenommener Termin kann selbstverständlich, innerhalb der Fristsetzung der jeweiligen Krankenkasse, nachgeholt werden.
Eigenbeteiligung
Sofern Sie gemäß ärztlicher Verordnung nicht von der Zuzahlung befreit sind, sind Leistungen der Physiotherapie nach § 32 SGB V mit 10 % zuzahlungspflichtig. Ebenfalls fällt laut § 61 SGB V eine Gebühr von 10 Euro je Verordnung an. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Zuzahlung befreit.